Risk-Assessment
2013
- Fries, D., Rossegger, A., Endrass, J., & Singh, J. P. (2013). Utility of a violence screening tool to predict recidivism in offenders with schizophrenia: A total forensic cohort study. Open Access Journal of Forensic Psychology, 5, 40-52.
The aim of the present study was to investigate the utility of the screening tool developed by Wootton and colleagues (2008) to predict recidivism in a total cohort of offenders diagnosed with schizophrenia-spectrum disorders in the Canton of Zürich, Switzerland. The sample consisted of violent (including sexual) offenders between the ages of 18 to 65 years with ICD-10 diagnoses of schizophrenia, schizoaffective disorder, affective psychosis, and delusional disorder, sentenced either to court-ordered therapy or at least 10 month’s prison and discharged into the community (N = 34). The instrument was found to be useful in prospectively identifying low-risk individuals and retrospectively discriminating recidivists. Albeit the adaptation of the screening tool may have some usefulness when identifying low-risk individuals, caution is warranted when used in forensic samples. - Laubacher A, Rossegger A, Endrass J, Angst J, Urbaniok F, Vetter S (in press): Adolescent delinquency and antisocial personality as precursors to adult sex and/or violent re-offending - A prospective Study of a Representative Sample of Swiss men. International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology.
Background: Studies on adult sex and violent offenders have found high rates of adolescent delinquency, while early delinquency has been shown to be significantly associated with adult offending. Methods: The examined sub-sample (N=123) of a longitudinal prospective study (N=6315) includes all men who at the age of 19 had an entry in the criminal records. Results: During the observation period of 34 years, 68.3% of the sample had been reconvicted as adults, 23.6% for violent or sex offenses. The odds of adult sex or violent offending were 2.8 times higher for those who had committed a violent offense in adolescence and 1.05 times higher for any offense committed before the age of 19. The characteristics of criminal history showed the highest discriminative values (AUC: 0.61-0.65). Conclusions: The most important finding of this study was that characteristics of adolescent delinquency did predict adult violent or sex offending, while socio-economic and psychiatric characteristics did not. - Rossegger A, Gerth J, Seewald K, Urbaniok F, Singh JP, Endrass J (2013): Current Obstacles in Replicating Risk Assessment Findings: A Systematic Review of Commonly Used Actuarial Instruments. Behavioral Sciences and the Law 31(1): 154-164.
An actuarial risk assessment instrument can be considered valid if independent investiga- tions using novel samples can replicate the findings of the instrument's development study. In order for a study to qualify as a replication, it has to adhere to the methodological proto- col of the development study with respect to key design characteristics, as well as ensuring that manual-recommended guidelines of test administration have been followed. A systematic search was conducted to identify predictive validity studies (N = 84) on three commonly used actuarial instruments: the Violence Risk Appraisal Guide (VRAG), the Sex Offender Risk Appraisal Guide (SORAG), and the Static-99. Sample (sex, age, criminal history) and design (follow-up, attrition, recidivism) characteristics, as well as markers of assessment integrity (scoring reliability, item omissions, prorating procedure), were extracted from 84 studies comprising 108 samples. None of the replications matched the development study of the instrument they were attempting to cross-validate with respect to key sample and design characteristics. Furthermore none of the replications strictly followed the manual-recommended guide- lines for the instruments' administration. Additional replication studies that follow the methodological protocols outlined in actuar- ial instruments' development studies are needed before claims of generalizability can be made.
2012
- Endrass J. Rossegger A (2012): Forensisches Operationalisiertes Therapie-Evaluations-System 2.0 (FOTRES 2.0). Forum Strafvollzug - Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe. 61(2):90-94
FOTRES lässt sich der Gruppe der mechanischen Instrumentezuordnen, wobei bei der Entwicklung ein grosses Gewicht auf die Inhaltsvaliditätgelegt wurde. Bei der Entwicklung von FOTRES wurde das Ziel verfolgt, ein Instrument zur Verfügungzu stellen, dass es durch eine hohe Anzahl von Items und Flexibilität in derAnwendung erlaubt, den Einzelfall möglichst differenziert abzubilden, ohne aufder anderen Seite auf eine strukturierte und regelgeleitete Beurteilung zuverzichten. Während FOTRES vom Anwender eine ausführliche Auseinandersetzungmit dem Fall erfordert, bietet das Instrument wenig Spielraum für freihändigeKorrekturen. Wie bei allen anderen mechanischen Instrumenten auch, erfolgt dieIntegration der einzelnen Item-Bewertungen zu einem Gesamturteil vollkommenstandardisiert.
- Kilvinger F, Rossegger A, Urbaniok F, Endrass J (2012): Risikokalkulation bei häuslicher Gewalt. Fortschritte der Neurologie - Psychiatrie. 80(6).312-319
Die Arbeit verfolgt das Ziel einen systematischen Überblick über Risk-Assessment Instrumente zu geben, die eine Beurteilung des Wiederholungsrisikos häuslicher Gewalt erlauben. Es konnten sechs Instrumente identifiziert werden, die erstens in einer wissenschaftlichen Zeitschrift mit peer review Verfahren publiziert wurden und zweitens empirisch validiert wurden: das Domestic Violent Screening Instrument (DVSI), das Danger Assessment (DA), das Spousal Assault Risk-Assessment (SARA) und die aktuarischen Instrumente, wie das Ontario Domestic Assault Risk-Assessment (ODARA), der Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) und der Domestic Violence Risk Appraisal Guide (DVRAG). Diese Instrumente werden im Hinblick auf ihre Validität und Aspekte der praktischen Anwendung diskutiert.
- Urbaniok F (2012): Sicherungsverwahrung: Rechtsdogmatik und Ideologie als Hemmnisse für einen effektiven Opferschutz. Kriminalistik. 66(5)
Nach wie vor sind in Deutschland erhebliche Defizite in der Berücksichtigung des Präventionsprinzips und damit beim Opferschutz zu beklagen. Das liegt einerseits an einer starren und einseitigen rechtsdogmatischen Ausrichtung am vergangenheitsorientierten Schuldprinzip und andererseits daran, dass bislang keine nachhaltige gesellschaftspolitische Diskussion über einen am Präventions- und Opferschutzgedanken ausgerichteten Umgang mit Straftätern etabliert werden konnte. Vielfach sind Missverständnisse über Gefährlichkeitsbeurteilungen oder deliktpräventive Therapien anzutreffen, so dass die Möglichkeiten beider Dienstleistungen für einen effektiven Opferschutz unterschätzt werden. Dazu tragen auch weltanschaulich geprägte, aber methodisch unzulängliche Studien bei. Als jüngstes Beispiel kann hierfür die breit rezipierte Bochumer Studie zur nachträglichen Sicherungsverwahrung1 genannt werden, die zu Forderungen nach der gänzlichen Abschaffung der Sicherungsverwahrung in Deutschland geführt hat. Als problematisch muss in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 gewertet werden, wonach die bisherige Praxis der Sicherungsverwahrung in Deutschland als verfassungswidrig bewertet wurde. Der darin formulierten Maxime, nach der der Vollzug der Sicherungsverwahrung therapie- und freiheitsorientiert zu erfolgen habe, trägt der Erkenntnis, dass es hochgefährliche und unbehandelbare Straftäter gibt, nur unzureichend Rechnung.
- Urbaniok F, Laubacher A, Hardegger J, Rossegger A, Endrass J, Moskvitin K (2012): Neurobiological Determinism: Human Freedom of Choice and Criminal Responsibility. International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology. 56(2):174-90
Several authors argue that criminal behavior is generally caused by neurobiological deficits. This assumption not only questions the concept of free will and a person’s responsibility for their own actions but also the principle of guilt in criminal law. When critically examining the current state of research, it becomes apparent that the results are not sufficient to support the existence of a universally valid neurobiological causality of criminal behavior. Moreover, the assumption of total neurobiological determination of human behavior and the impossibility of individual responsibility are characterized by both faulty empiricism and methodical misconceptions. The principle of relative determinism and the analysis of the offender’s behavior at the time of the offense thus remain the central and cogent approach to the assessment of criminal responsibility.
2011
- Rossegger A, Laubacher A, Moskvitin K, Villmar T, Palermo GB, Endrass J (2011): Risk Assessment Instruments in Repeat Offending: The Usefulness of FOTRES. International Journal Offender Therapy Comparative Criminology. 55(5):716-731
Background: Research in the area of predicting recidivism has produced several well-validated standardized risk assessment instruments. The question arises, which instruments best serve which purposes. The objective of this study was to evaluate and compare several actuarial and dynamic risk assessment instruments as to their predictive accuracy and their usefulness in forensic practice. Methods: The sample consisted of 109 violent and sex offenders who had been released from prison in Switzerland between 1994 and 1999, and for whom the PCL-R, HCR-20, LSI-R, VRAG, and the FOTRES were scored. Results: Using bivariate logistic regression analyses, all instruments were able to discriminate between recidivists and non-recidivists. The ROC analyses yielded AUC values between 0.70 (VRAG) and 0.84 (PCL-R). Furthermore, it was shown that solely examining AUC values does not suffice to determine usefulness. Conclusions: A comprehensive evaluation of an instrument’s usefulness for forensic practice should also look at qualitative criteria such as area of application, specificity of risk assessed, inclusion of dynamic items, among others.
2010
- Rossegger A, Gerth J, Urbaniok F, Laubacher A, Endrass J (2010): Der Sex Offender Risk Appraisal Guide (SORAG) – Validität und autorisierte deutsche Übersetzung. Fortschritte der Neurologie – Psychiatrie. 78(11):658-667 Hintergrund: In Nordamerika gilt die Verwendung aktuarischer Instrumente zur Schätzung des Rückfallrisikos bei Straftätern als „state of the art“. Eines dieser Instrumente ist der „Sex Offender Risk Appraisal Guide “ (SORAG), der spezifisch für die Anwendung bei Sexualstraftätern entwickelt worden ist. Methode: Vorliegende Arbeit fasst die aktuelle Literatur zur Validität des Instrumentes unter besonderer Berücksichtigung der Validität im deutschen Sprachraum zusammen. Ergebnisse: Resümierend kann gesagt werden, dass der SORAG eine gute Trennschärfe aufweist. Einschränkend ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht bei allen Gruppen von Sexualstraftätern gleich gut ist. Insbesondere in der Subpopulation der Straftäter, die sexuelle Handlungen an Kindern verübt haben, ist die Trennschärfe des SORAG als sehr gut einzuschätzen. Im Rahmen vorliegender Arbeit wird ferner eine von den Autoren des SORAG autorisierte deutsche Übersetzung des SORAG vorgelegt.
- Rossegger A, Laubacher A, Vetter S, Urbaniok F, Kilvinger F, Endrass J (2010): Prädiktive Validität LSI-R bei entlassenen Gewalt- und Sexualstraftätern. Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Werkstattschriften. 17(2):71-82
Hintergrund: Das Level of Service Inventory-Revised (LSI-R) wurde 2001 von Andrews & Bonta entwickelt. Viele Merkmale des LSI-R haben einen dynamischen Charakter, was die Anwendung des LSI-R in der praktischen Arbeit mit Straftätern attraktiv macht. Die meisten Validierungsstudien zum LSI-R untersuchten einen kurzen Untersuchungszeitraum und konzentrierten sich auf nicht gewalttätige Straftäter. Ziel vorliegender Arbeit war es die prädiktive Validität erstmals an einer Stichprobe von entlassenen Gewalt- und Sexualstraftäter zu untersuchen. Methode: Die Stichprobe setzte sich aus 107 Gewalt- und Sexualstraftätern zusammen. Bei der Untersuchung der prädiktiven Validität wurde zwischen einem Beobachtungszeitraum von einem und sieben Jahren unterschieden. Ergebnisse: Die prädiktive Validität des LSI-R für allgemeine Rückfälligkeit war sowohl für einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr (AUC=0.67) als auch einen von sieben Jahren (AUC=0.78) zufriedenstellend. Hingegen war die prädiktive Validität für gewalttätige Rückfälle mangelhaft (AUC=0.51 für Rückfälle innerhalb von einem Jahr, AUC=0.65 innerhalb von sieben Jahren). Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass das LSI-R auch bei Gewalt- und Sexualstraftätern ein valides Instrument darstellt um das Risiko erneuter Straffälligkeit zu schätzen.
- Rossegger A, Urbaniok F, Elbert T, Fries D, Endrass J (2010): Rückfälligkeit nach Entlassung aus dem Strafvollzug in der Schweiz: Die Validität des HCR-20. Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. 161(7):254-259
Hintergrund: Der HCR-20 ist ein Instrument zur Ermittlung des Rückfallrisikos von Straftätern. Das Instrument wurde ursprünglich in Kanada entwickelt und gilt bei forensischen Patienten als gut validiert. Die Befundlage bei psychisch unauffälligen Straftätern ist weniger eindeutig. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, eine erste Validierung des HCR-20 an einer unselektierten Stichprobe von aus dem Strafvollzug entlassenen Straftätern in der Schweiz vorzunehmen. Methode: Der HCR-20 und die PCL-R wurden für 107 entlassene Gewalt- und Sexualstraftäter ausgewertet. Die Überprüfung der Legalbewährung für einen Zeitraum von sieben Jahren fand anhand von Strafregisterauszügen statt und als Mass für die Genauigkeit der Schätzung des Rückfallrisikos wurden ROC-Analysen gerechnet. Ergebnisse: Der HCR-20 war signifikant mit Rückfälligkeit assoziiert. Für allgemeine Rückfälligkeit war die AUC = 0.76 und für Rückfälligkeit mit einem Gewalt- oder Sexualdelikt AUC = 0.70. Der Unterschied zwischen der Trennschärfe von HCR-20 und PCL-R zeigt sich nicht als signifikant und die Korrelation zwischen beiden Instrumenten betrug r=0.69. Diskussion: Die Trennschärfe des HCR-20 konnte auch für die Schweiz repliziert werden. Allerdings konnte in der vorliegenden Arbeit kein zusätzlicher Erklärungswert des HCR-20 gegenüber der PCL-R aufgezeigt werden.
2009
- Endrass J, Laubacher A, Urbaniok F, Schlüsselberger M, Rossegger A (2009): Untersuchung der prädiktiven Validität des Static-99 bei begutachteten Sexualstraftätern in der Schweiz. Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. 160(7):284-287
Einleitung: Validierungsstudien an verschiedenen Untersuchunspopulationen fanden eine zufriedenstellende bis gute prädiktive Validität für den Static-99 (AUC:.70-.80). Bislang wurden in der Schweiz keine Validierungsstudien an Gutachtenpopulationen durchgeführt. Methode: Der Static-99 wurde an einer Stichprobe von 63 begutachteten und verurteilten Sexualstraftäter angewandt. Rückfälligkeit wurde anhand von Strafregistereinträgen erhoben. Ergebnisse: Anhand der Static-99 Risikolevel lassen sich Wiederverurteilungen (alle Delikte) hinreichend valide (AUC= .64) und Wiederverurteilungen für Gewaltdelikte mit einer zufriedenstellenden prädiktiven Validität (AUC=0.81) vorausgesagt werden. Für sexuelle Rückfälligkeit fanden sich jedoch keine hinreichend validen Werte. Schlussfolgerungen: Der Static-99 ist ein valides Riskassessment -Instrument für die Vorhersage von gewalttätiger Rückfälligkeit von bereits verurteilten Schweizer Sexualstraftätern. In der untersuchten Stichprobe konnte der Static-99 jedoch nicht Rückfälligkeit von Sexualdelinquenz valide vorhersagen - dies im Gegensatz zu den Befunden einer Reihe von internationalen Studien und einer anderen Schweizer Studie an einer vom Zürcher Amt für Justizvollzug administrierten Population von Gewalt- und Sexualstraftätern. Die Varianz dieser Befunde deutet auf die hohe Populationsabhängigkeit von Risk-Assessment-Instrumenten hin und die Tatsache, dass Befunde, welche an einer Täterpopulation generiert wurden, nur beschränkt für andere Populationen Gültigkeit haben. Schlüsselwörter: Static-99, Schweiz, Sexualstraftäter, Validität, Kalibrierung
- Endrass J, Urbaniok F, Hammermeister LC, Benz C, Elbert T, Laubacher A, Rossegger A (2009): The consumption of Internet child pornography and severe violent and sex offending. BMC Psychiatry. 9(43)
Background: There is an ongoing debate on whether consumers of child pornography pose a risk for hands-on sex offenses. Up until now, there have been very few studies which have analyzed the association between the consumption of child pornography and the subsequent perpetration of hands-on sex offenses. The aim of this study was to examine the recidivism rates for hands-on and hands-off sex offenses in a sample of child pornography users using a 6 year follow-up design. Methods: The current study population consisted of 231 men, who were subsequently charged with consumption of illegal pornographic material after being detected by a special operation against Internet child pornography, conducted by the Swiss police in 2002. Criminal history, as well as recidivism, was assessed using the criminal records from 2008. Results: 4.8% (n=11) of the study sample had a prior conviction for a sexual and/or violent offense, 1% (n=2) for a hands-on sex offense, involving child sexual abuse, 3.3% (n=8) for a hands-off sex offense and one for a nonsexual violent offense. When applying a broad definition of recidivism, which included ongoing investigations, charges and convictions, 3% (n=7) of the study sample recidivated with a violent and/or sex offense, 3.9% (n=9) with a hands-off sex offense and 0.8% (n=2) with a hands-on sex offense.
Conclusions: Consuming child pornography alone is not a risk factor for committing hands-on sex offenses – at least not for those subjects who had never committed a hands-on sex offense. The majority of the investigated consumers had no previous convictions for hands-on sex offenses. For those offenders, the prognosis for hands-on sex offenses, as well as for recidivism with child pornography, is favorable.
- Endrass J, Urbaniok F, Held L, Vetter S, Rossegger A (2009): The accuracy of the Static-99 in predicting recidivism in Switzerland. International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology. 53(4):482-490
The Static-99 is a widely used actuarial risk assessment instrument. Various international validation studies have found satisfactory to good predictive validity for the Static-99, with the area under the curve (AUC) between 59% and 95%. This study is the first evaluation of the predictive accuracy of the Static-99 among sex offenders in Switzerland. The Static-99 scores of 69 violent/sex offenders in Switzerland were assessed using data from their psychiatric assessments. Recidivism was operationalized as reconviction assessed from penal records. The Static-99 risk levels were predictive for recidivism (AUC=.758) among our population. The results are discussed on the basis of the literature. - Rossegger A, Urbaniok F, Danielsson C, Endrass J (2009): Der Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) - Ein Instrument zur Kriminalprognose bei Gewaltstraftätern: Übersichtsarbeit und autorisierte deutsche Übersetzung. Fortschritte der Neurologie-Psychiatrie. 77(10):577-584
Hintergrund: Die meisten Instrumente zur Beurteilung des Rückfallrisikos von Gewalt- und Sexualdelikten wurden in Nordamerika entwickelt und validiert. Methode: Ziel der Arbeit ist es den Stand der Validierung des Violence Risk Appraisal Guides (VRAG) – einem Instrument zur Beurteilung des Rückfallrisikos bei Gewaltstraftätern – zu diskutieren. Grundlage der Aufarbeitung der Literatur bildete eine systematische Literaturrecherche. In einem zweiten Teil wird eine wissenschaftliche Übersetzung des Instrumentes einschliesslich der Bewertungsregeln in deutscher Sprache vorgelegt. Ergebnisse: Bei der Untersuchung der Validität des VRAGs wird in der Regel auf die Trennschärfe des Instrumentes fokussiert (abgebildet über die sogenannte Area under the Curve (AUC)). Diese Untersuchungen zeigten eine zufriedenstellende bis gute Trennschärfe auf (AUC: 0.70 - 0.86). Eine Normierung des Instrumentes für Populationen in Europa bzw. für den deutschsprachigen Raum ist bisher nicht erfolgt. Nur wenige Studien haben überprüft, ob die nordamerikanischen Normwerte in Europa gültig sind. Die wenigen Studien zu diesem Thema stellen eine Generalisierbarkeit der Normwerte auf andere Länder in Frage. Schlussfolgerungen: Der VRAG ist auch im deutschen Sprachraum ein valides Mass für die Beurteilung der Rückfallwahrscheinlichkeit, wobei bislang auf eine Normierung verzichtet wurde. Die Anwendung des VRAG kann erste Anhaltspunkte für die Beurteilung des Rückfallrisikos gelten und in eine einzelfallorientierte Prognose einfliessen.
2008
- Endrass J, Rossegger A, Frischknecht A, Noll T, Urbaniok F (2008): Using the Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) to predict in-prison aggressive behavior in a Swiss offender population. International Journal of Offender Therapy and Comparative Criminology. 52(1):81-89
The present study is a first-time evaluation of the Violence Risk Appraisal Guide's (VRAG) predictive quality for institutional violence in a German-speaking country. The VRAG was assessed for 106 violent and sexual offenders based on their files. Violent infractions during imprisonment were evaluated using the files of the state penitentiary. Results show in accordance with previous studies only a moderate effect between VRAG scores and institutional misconduct. However, these findings were only significant for participants with a sex crime as index offense. In the study, the VRAG was unable to predict verbal and physical violence by violent offenders. The implications of these findings for institutional risk management and the future development of intramural detection of participants at risk in the German-speaking part of Europe are discussed.
- Endrass J, Rossegger A, Laubacher A, Steinbach J, Urbaniok F (2008): Stalking: Prävalenz, Gefährlichkeit und Täterprofile – Übersichtsarbeit. Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. 159(3):127-132
Hintergrund: Unter „Stalking“ wird ein komplexes Muster von Verhaltensweisen verstanden, welche Belästigung, Nachstellung, Verfolgung und Ähnliches umfassen und eine wiederholte und gegen den Willen des Opfers gerichtete Tat darstellen. Oftmals wendet der Täter im Rahmen des Stalkings Gewalt an. Methode: Vorliegende Übersichtsarbeit stellt Befunde der letzten 13 Jahre zusammen. Ergebnisse: Das Risiko, einmal im Leben Stalking-Opfer zu werden, liegt im deutschsprachigen Raum für Frauen bei 17%, für Männer hingegen bei 4%. Täter sind meistens Männer und die Opfer meistens Frauen. Ein wichtiger Prädiktor zur Vorhersage von Gewalt ist eine frühere intime Beziehung zwischen Täter und Opfer, wobei schwere Gewalt bei Stalking tendenziell eher unterschätzt wird. Schlussfolgerungen: Stalking stellt ein Phänomen dar, das häufig vorkommt und oft einhergeht mit Gewaltanwendung gegenüber dem Opfer. Noch können keine evidenzbasierten Empfehlungen bezüglich eines adäquaten Assessments von Stalkern abgegeben werden. - Endrass J, Rossegger A, Urbaniok F, Laubacher A, Vetter S (2008): Predicting violent infractions in a Swiss state penitentiary: A replication study of the PCL-R in a population of sex and violent offenders. BMC Psychiatry. 8(74)
Background: Research conducted with forensic psychiatric patients found moderate correlations between violence in institutions and psychopathy. It is unclear though, whether the PCL-R is an accurate instrument for predicting aggressive behavior in prisons. Results seem to indicate that the instrument is better suited for predicting verbal rather than physical aggression of prison inmates. Methods: PCL-R scores were assessed for a sample of 113 imprisoned sex and violent offenders
in Switzerland. Logistic regression analyses were used to estimate physical and verbal aggression as a function of the PCL-R sum score. Additionally, stratified analyses were conducted for Factor 1 and 2. Infractions were analyzed as to their motives and consequences. Results: The mean score of the PCL-R was 12 points. Neither the relationship between physical aggression and the sum score of the PCL-R, nor the relationship between physical aggression and either of the two factors of the PCL-R were significant. Both the sum score and Factor 1 predicted the occurrence of verbal aggression (AUC = 0.70 and 0.69), while Factor 2 did not. Conclusion: Possible explanations are discussed for the weak relationship between PCL-R scores and physically aggressive behavior during imprisonment. Some authors have discussed whether the low base rate of violent infractions can be considered an explanation for the non-significant relation between PCL-R-score and violence. The base rate in this study, however, with 27%, was not low. It is proposed that the distinction between reactive and instrumental motives of institutional violence must be considered when examining the usefulness of the PCL-R in predicting in-prison physical aggressive behavior.
- Laubacher A, Urbaniok F, Endrass J, Rossegger A (2008) Gutachten und Massnahmen bei Sexual- und Gewaltstraftätern: Welche Rolle spielt die Nationalität des Täters? forumpoenale. 4:237-240
Die Zürcher Forensik-Studie untersuchte die Häufigkeit, mit der Gewalt- und Sexualstraftäter forensisch-psychiatrisch begutachtet wurden und eine Massnahme angeordnet wurde. Bei fast zwei Dritteln der Stichprobe war ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, wobei Schweizer signifikant häufiger als Ausländer begutachtet wurden. Bei Ausländern wurde auch signifikant seltener als bei Schweizern eine Massnahme (nach Art. 42, 43 oder 44 aStGB) angeordnet.
- Urbaniok F, Rinne T, Held L, Rossegger A, Endrass J (2008): Forensische Risikokalkulationen: Grundlegende methodische Aspekte zur Beurteilung der Anwendbarkeit und Validität verschiedener Verfahren. Fortschritte der Neurologie und Psychiatrie. 76 (8):470-477
Bei der Diskussion der Validität prognostischer Verfahren wird vorwiegend auf die aus der Testpsychologie bekannten Testgütekriterien (Objektivität, Reliabilität, Validität) Bezug genommen. Kaum berücksichtigt wird hingegen, dass die Validierung forensischer Risikokalkulationen zu einer Reihe besonderer methodischer Herausforderungen führt: So münden Risikokalkulationen in Wahrscheinlichkeitsaussagen, die eine qualitative (welche Straftat) und eine quantitative Aussage (mit welcher Wahrscheinlichkeit) beinhalten. Die Vernachlässigung des probabilistischen Charakters von Risikokalkulationen führt zu methodisch fehlerhaften Annahmen über die prädiktive Validität eines Instrumentes und die Auswahl geeigneter statistischer Prüfverfahren. So gilt die ROC-Analyse für die Validierung von Prognoseinstrumenten als “state of the art”. Dieses Verfahren wird jedoch dem probabilistischen Charakter der Prognose nicht gerecht, indem z. B. Aspekte der Kalibrierung nicht berücksichtigt werden. Das kann dazu führen, dass ein hoher ROC Wert mit einer schlechten Validität einhergeht. Ferner wurde häufig nicht zwischen verschiedenen deliktspezifischen Risiken (z. B. allgemeine Rückfälligkeit vs. spezifische Rückfälligkeit) differenziert. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden verschiedene Gütekriterien von prognostischen Verfahren unter methodischen Gesichtspunkten aber auch unter dem Gesichtspunkt der Nützlichkeit von Instrumenten für den Praktiker diskutiert und zusammenfassend dargestellt. Viele dieser Kriterien sind bislang in der wissenschaftlichen Diskussion vernachlässigt worden, obwohl sie für die Beurteilung des Indikationsspektrums und der Validität eines Verfahrens von Bedeutung sind.
2007
- Endrass J, Rossegger A, Noll T, Urbaniok F (2007): Rechtliche Grundlagen und Interventionen im Umgang mit Stalking - eine Übersicht. Monatsschrift für Kriminologie & Strafrechtsreform. 90(1):1-10
In dieser Übersichtsarbeit werden die rechtlichen Grundlagen und Interventionsformen im Umgang mit Stalking vorgestellt. Stalking, das unterschiedliche Formen von unangemessenen Verhaltensweisen gegenüber einer spezifischen Zielperson beinhaltet, ist ein Phänomen, das relativ häufig vorkommt und auch immer wieder mit Gewalthandlungen einhergeht. Während es in den USA konkrete Anti-Stalking-Gesetze gibt, war Stalking in Deutschland und der Schweiz bisher nur auf Umwegen strafbar und wurde über das Gewaltschutzgesetz respektive das Gesetz zum Schutz der Persönlichkeit und die Zuwiderhandlung gegen gerichtliche Anordnungen angegangen. Professionelle Anti-Stalking-Einheiten bei der Polizei sind im deutschen Sprachraum noch die Ausnahme. Die Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Grundlagen werden auch vor dem Hintergrund von Opferbefragungen diskutiert. Stalking ist ein komplexes Phänomen, dessen Einschätzung ein professionelles Risk-Assessment erfordert. Bei der Anordnung und Durchführung von Massnahmen, die geeignet sind, das Verhalten zu beenden und die Wahrscheinlichkeit von Gewaltanwendung zu minimieren, erscheint eine interdisziplinäre Zusammenarbeit indiziert. - Endrass J, Rossegger A, Urbaniok F (2007): Zürcher Forensik Studie. Abschlussbericht zum Modellversuch „Therapieevaluation und Prädiktorenforschung“. Bundesamt für Justiz
Der wissenschaftliche und vom Bundesamt für Justiz geförderte Modellversuch Therapieevaluation und Prädiktorenforschung wurde von August 2000 bis März 2005 von Mitarbeitern der Abteilung für Kriminalpräventionsforschung des Psychiatrisch- Psychologischen Dienstes (PPD), Justizvollzug Kanton Zürich, durchgeführt. - Noll T (2007): Prognosen zur Einschätzung des Rückfallrisikos bei Gewalt- und Sexualstraftätern. Kriminalistik, 61, 738-744.
Die bis vor einiger Zeit anhaltenden Debatten in der Schweiz über die so genannte Verwahrungsinitiative haben gezeigt, dass nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in der übrigen Bevölkerung ein großes Bedürfnis nach Aufklärung darüber besteht, wie hoch die Vorhersagegenauigkeit solcher Prognosen ist. Dem Sachverständigen bei der Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens, aber auch dem Mitglied einer Fachkommission oder dem Strafvollzugsbeamten, der einen Straftäter prognostisch beurteilen muss, stehen alternativ verschiedene Prognoseinstrumente zur Verfügung. In Europa gelangen zurzeit noch immer hauptsächlich klinische Prognosen, v.a. Kriterienkataloge, zur Anwendung. In Nordamerika werden dagegen vor allem statistisch generierte Instrumente (z.B. der Level of Service Inventory- Revised1; der Violence Risk Appraisal Guide oder der Static-99) von Fachpersonen regelmässig und immer häufiger benützt. Auch in unserem Sprach- und Kulturraum ist aber seit kurzem ein zunehmender Einsatz statistischer Instrumente zu beobachten. - Urbaniok F, Endrass J, Rossegger A, Noll T (2007): Violent and sexual offences: A validation of the predictive quality of the PCL:SV in Switzerland. International Journal of Law & Psychiatry. 30(2):147-152
Background: Used to diagnose psychopathy, the Psychopathy Checklist: Screening Version (PCL:SV) is still rarely used in the German speaking part of Europe. The aim of the present study was to conduct a first-time evaluation of the predictive validity of the PCL:SV for sexual and violent recidivism in the German language area. Method: PCL:SV scores for 96 violent and sexual offenders in Switzerland were assessed. These assessments were based on data taken from the forensic psychiatric expert opinions. The scores were then compared to subsequent recidivism as shown in the official criminal records. Results: ROC analysis indicated a cut-off score of 14 for maximized overall predictive accuracy. Consistent with various findings from past research in North America and Europe, the PCL:SV yielded a fair predictive accuracy (ROC area = .69). Conclusion: The degree of accuracy demonstrates the PCL:SV’s usefulness for risk assessment of sexual and violent delinquency in the Swiss cultural and German language area. - Urbaniok F, Endrass J, Rossegger A, Noll T, Gallo WT, Angst J (2007): The prediction of criminal recidivism: The implication of sampling in prognostic models. European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience. 257(3):129-134
Objective: Instruments based on actuarial forensic risk assessment models are sensitive to the calibration sample, and the inclusion criteria for the subjects of a study population will influence the features of the resulting model. If the same instrument is used in populations that are not of the same type as the calibration sample, the discriminative validity of the instrument is jeopardized; thus the definition of the calibration sample is very important. The aim of this study was to examine how sensitive prognostic models are to the calibration sample. Method: Two samples (N=773) of offenders sentenced to at least 10 months in prison for a violent or sexual offense were used in this study. The ”sanction sample” (recruited during August 2000, N=515) consisted of all violent and sexual offenders actively ad-ministrated by the Office of Corrections of Zurich, Switzerland. The “verdict sample” (recruited over two years, N=258) included all offenders convicted in the Canton of Zurich during a two-year period. Both samples were unbiased, since all subjects that met the study criteria were included. In the first analysis, differences between the two samples were shown with respect to socio-demographic, criminological, and psychiatric variables using bivariate logistic regressions. In the second analysis, recidivism was estimated separately for both samples, using a logistic regression model as a function of a set of psychiatric, socio-demographic and criminological variables. Results: Bivariate logistic regression showed that recidivism was predicted in the two samples by different factors. Conclusion: Forensic risk assessment models are very sensitive to the calibration sample. There is strong evidence that, even when index-offenses and the socio-cultural background are the same, risk factors for recidivism differ depending on the individuals cur-rent judicial status (e.g. whether a subject is indicted, on conditional release, on parole, or no longer under the supervision of a parole board). Unfortunately, none of the currently available actuarial risk assessment instruments that have been validated in European countries consider the different stages of the judiciary process. - Urbaniok F, Noll T, Rossegger A, Endrass J (2007): Die prädiktive Qualität der Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R) bei Gewalt- und Sexualstraftätern in der Schweiz: Eine Validierungsstudie. Fortschritte der Neurologie-Psychiatrie. 75(3):155-159
Hintergrund: Die Hare Psychopathy Checklist−Revised (PCL-R) wird in der Schweiz bislang zurückhaltend als Instrument zur Bestimmung des Rückfallrisikos bei Gewalt- und Sexualstraftätern eingesetzt. Das Ziel der vorliegenden Studie war die erstmalige Evaluation der prädiktiven Validität der PCL−R für sexuelle und gewalttätige Rezidive in der Schweiz. Methode: Die PCL-R Werte von 96 Sexual− und Gewaltstraftätern in der Schweiz wurden bestimmt, indem die in ihrem psychiatrischen Gutachten festgehaltenen Daten erhoben wurden. Diese Werte wurden mit der Rückfälligkeit, wie sie aus dem Strafregister ersichtlich war, verglichen. Ergebnisse: Übereinstimmend mit vergangenen Studien in Nordamerika und Europa ergab sich eine befriedigende prädiktive Genauigkeit. Die Verwendung von Grenzwerten erwies sich jedoch nicht als valides Kriterium zur Prognose von Rückfälligkeit. Schlussfolgerungen: Dieses Ausmaß an Präzision demonstriert den Wert der PCL-R bei der Einschätzung des Rückfallrisikos von Gewalt− und Sexualstraftätern in der Schweiz, solange es nicht als einziges Kriterium, sondern als ergänzendes Instrument in Kombination mit einer klinischen Einschätzung verwendet wird. Die Verwendung von Grenzwerten zur Erfassung von Psychopathen kann bei in der Schweiz verurteilten Straftätern jedoch nicht empfohlen werden. - Urbaniok F, Rossegger A, Fegert J, Rubertus M, Endrass J (2007): Legalbewährung junger Straftäter nach Entlassung aus strafrechtlichen Arbeitserziehungsmassnahmen. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie. 56(2):109-122
Hintergrund: In Deutschland und der Schweiz ist seit mehreren Jahren ein Anstieg der Jugendkriminalität zu beobachten. Dabei wird einerseits immer wieder auf den episodenhaften Charakter von Ju-gendkriminalität hingewiesen. Andererseits gibt es zahlreiche Studien, die hohe Rückfallraten jugendlicher Straftäter aufzeigen, die aus Haftanstalten entlassen werden. Das Ziel der vorliegenden Un-tersuchung war, die Legalbewährung junger Straftäter nach ihrer Entlassung aus einer Arbeitserziehungsmassnahme zu überprüfen. Methode: Die Stichprobe besteht aus allen zwischen 1974 und 1986 in die Arbeitserziehungsanstalt (AEA) Uitikon, Kanton Zürich, eingewiesenen Jugendlichen. Der Katamnesezeitraum betrug zwischen 17 und 29 Jahren. Ergebnisse: Insgesamt wurden 71% der Täter rückfällig. Der Anteil der Täter, die mit einem Gewalt- oder Sexualdelikt rückfällig wurden, betrug 33%. Bivariate logistische Regressionen zeigten, dass die Art des Deliktes keinen Einfluss auf die Rückfallwahrscheinlichkeit hatte. Wenn die Einweisung in die AEA aufgrund einer einzelnen Tat erfolgte, war das Risiko für Rückfälligkeit gegenüber Tätern mit Serientaten um 71% reduziert (OR=0.29). Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse sprechen dafür, dass junge Straftäter, die strafrechtlich verurteilt und in Arbeitserziehungsan-stalten eingewiesen wurden, ein hohes Rückfallrisiko aufweisen. Zudem ergeben sich keine Hinweise dafür, dass die Arbeitserzie-hungsmassnahmen nach dem seinerzeit praktizierten, unspezifisch pädagogischen und einseitig auf berufliche Ausbildung ausgerich-teten Konzept eine deliktpräventive Wirkung hatten. Darüber hin-aus weisen die Ergebnisse auf die Bedeutsamkeit der Evaluation der deliktpräventiven Wirksamkeit von Maßnahmen hin. - Urbaniok F, Rossegger A, Kherfouche C, Endrass J (2007): Validität von fokalen Risikoeinschätzungen und Interventionsempfehlungen bei Personen mit Anzeichen für kurz- bis mittelfristige Gefährlichkeit: Eine Evaluationsstudie des Zürcher Kurzgutachtenprojekts. Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. 158(3):107-114
Hintergrund: Prognostische Urteile von forensisch tätigen Psychiatern und Psychologen haben für eine Reihe von strafrechtlichen Entscheidungen – wie Lockerungen oder Entlassungen aus Strafvollzugseinrichtungen und Gefängnissen oder für die Entscheidung über anzuordnende sichernde Maßnahmen – eine hohe Relevanz. Dennoch wird die Vorhersagegenauigkeit prognostischer Urteile immer wieder angezweifelt. Dabei lässt sich eine individuelle Risikodisposition in vielen Fällen durchaus mit hinreichender Präzision benennen. Methode: Zwischen 2000 und 2003 wurden im Rahmen des Zürcher Kurzgutachtenprojektes 69 als gefährlich eingeschätzte Personen psychiatrisch-psychologisch begutachtet. Bei Kurzgutachten handelt es sich um fokale Risikobeurteilungen im Hinblick auf kurzfristig zu treffende Entscheidungen z. B. bei konkreten Androhungen schwerer Gewalttaten und/oder hinsichtlich einer Entlassung aus der Untersuchungshaft. Im Rahmen dieser Gefährlichkeitsabklärung wurden auch Maßnahmen empfohlen, die das Rückfallrisiko senken können. Die Begutachteten waren nach der Gutachtenerstellung mehrheitlich nicht über einen längeren Zeit-raum inhaftiert, so dass es möglich erschien, die Qualität der Kurzgutachten anhand der Rate erneuter Deliktbegehungen zu evaluieren. Rückfälligkeit wurde über Strafregisterauszüge erhoben. Ergebnisse: Es hat sich gezeigt, dass nach drei Jahren lediglich fünf Personen mit einem Gewaltdelikt rückfällig wurden. Dabei handelte es sich um begrenzte Gewalthandlungen (zumeist Tätlichkeiten), so dass bei keinem der Delikte eine Person schwer verletzt wurde. Schlussfolgerungen: Die tiefe Rückfallrate kann als Hinweis dafür gewertet werden, dass es möglich ist, durch eine Kombination aus professionellen Risikoeinschätzungen und fallspezifischen Empfehlungen für risikovermindernde Massnahmen die Ausführungsgefahr und das Rückfallrisiko insbesondere im Hinblick auf schwere Gewalttaten zu senken.
2006
- Endrass J, Urbaniok F, Rossegger A, Noll T (2006): Das Minnesota Sex Offender Screening Tool-Revised
(MnSOST-R) im Überblick. Kriminalistik. 60:637-640
Bei der forensisch-psychiatrischen Beurteilung des Rückfallrisikos von Straftätern werden immer öfter Prognoseinstrumente eingesetzt. Ein in Nordamerika bei Sexualstraftätern häufig angewendetes Prognoseinstrument ist das Minnesota Sex Offender Screening Tool-Revised (MnSOST-R). Nachfolgend sollen Stärken und Schwächen dieses Instruments sowie eine Übersicht über verschiedene amerikanische Studien zur Einschätzung der Aussagekraft des MnSOST-R präsentiert werden. Schließlich werden im Sinn einer kritischen Würdigung Möglichkeiten und Grenzen bei der Anwendung dieses Instruments in unserem Sprach- und Kulturraum diskutiert. - Noll T, Endrass J, Rossegger A, Urbaniok F (2006): Die Risikokalkulation für die Begehung von Gewalt- und Sexualstraftaten mit Hilfe des Static-99. Eine Übersicht. Monatsschrift für Kriminologie & Strafrechtsreform.
89 (1):24-33
In jüngster Zeit ist auch im deutschen Sprachraum ein wachsendes Interesse an validierten statistischen Rückfall-Prognoseinstrumenten für Gewalt- und Sexualstraftäter zu beobachten. Aktuell liegen in unserem Sprach- und Kulturraum noch sehr wenige Validierungsstudien solcher Instrumente vor - im Gegensatz zu den USA, Kanada und Grossbritannien, wo diese Art des Risk-Assessment bereits seit vielen Jahren als „State-of-the-art“ gilt und die entsprechenden Instrumente schon vielfach validiert worden sind. Im vorliegenden Artikel wird der Static-99, ein trotz seines jungen Alters in Nordamerika bereits häufig angewendetes Prognoseinstrument für Sexualstraftäter, vorgestellt. Nach einer kurzen Beschreibung des Instruments selbst sowie seiner Entwicklungsgeschichte werden die Resultate verschiedener Validierungsstudien zum Static-99 miteinander verglichen und im Sinne einer kritischen Würdigung Stärken und Schwächen dieses Risk-Assessment-Instruments präsentiert. Trotz des grundsätzlich positiven Resultates müssen vor der Empfehlung zur Anwendung des Static-99 auf deutsche, schweizerische oder österreichische Straftäter noch Validierungsstudien an den betreffenden Populationen durchgeführt werden. - Noll T, Endrass J, Rossegger A, Urbaniok F (2006): Die Validität der Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R) bei der Vorhersage von Gewalt- und Sexualstraftaten: Ein Überblick. Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht. 1:83-95
Es ist sowohl für Kriminologen als auch für Richter wichtig, bedeutende Risikofaktoren der kriminellen Rückfälligkeit aus dem Bereich der forensischen Psychiatrie zu kennen. Einer dieser Risikofaktoren ist die Psychopathie, deren prädiktive Qualität in empirischen Untersuchungen vielfach demonstriert werden konnte. In der vorliegenden Übersichtsarbeit sollen zunächst dieses Persönlichkeitskonstrukt definiert und deren zentrales Diagnoseinstrument (die Psychopathy Check-list-Revised PCL-R) erläutert werden, um in der Folge auf Geschichtliches und Entstehungstheorien der Psychopathie einzugehen und ihre Relation zu Verbrechen – vor allem Gewaltstraftaten – aufzuzeigen. Schliesslich wird die Validität der PCL-R bei der Vorhersage unterschiedlicher Delikte sowie für verschiedene Populationen diskutiert. - Noll T, Endrass J, Urbaniok F (2006): Grundsätzliches zur Prognose und zum Einsatz von Prognoseinstrumenten zur Beurteilung von Rückfallgefahren bei Straftätern. Schweizerische Zeitschrift für Kriminologie. 1:3-13
Im vorliegenden Beitrag werden die zwei grundsätzlichen Methoden zur Bestimmung des Rückfallrisikos bei Straftätern vorgestellt. Dazu werden zunächst die wichtigsten Termini der Prognosewissenschaften erläutert. Weiter beschäftigt sich der Aufsatz mit den Möglichkeiten und Grenzen der Vorhersehbarkeit menschlichen Verhaltens. Der Präsentation der zwei klassischen Ansätze zur prognostischen Einschätzung von Rückfallgefahren (die klinische und die statistische Methode) mit ihren Vorteilen und Schwächen folgt die Diskussion des Versuchs eines neuen qualitativen Schritts im Rahmen der Weiterentwicklung klinischer Instrumente und Dokumentationssysteme in Form eines neuen Prognoseinstruments. - Noll T, Urbaniok F, Rossegger A, Endrass J (2006): Das Rückfallprognose-Instrument Level of Service Inventory-Revised (LSI-R): eine Übersicht. Aktuelle Juristische Praxis. 15:1486-1490
Immer häufiger werden auch in Europa bei legalprognostischen Einschätzungen Prognoseinstrumente verwendet. Ein in Nordamerika populäres Risk-Assessment-Instrument ist der Level of Service Inventory-Revised (LSI-R). Seine prädiktive Aussagekraft insbesondere für allgemeine, nicht gewalttätige Rückfälligkeit konnte in den USA und Kanada vielfach empirisch validiert werden. In Europa wurde die Anwendbarkeit der LSI-R dagegen noch kaum repliziert. In der nachfolgenden Übersichtsarbeit sollen vor allem Entstehung, Anwendungsbereich und Vorhersagekraft des LSI-R beleuchtet werden. Daneben werden Voraussetzungen für eine Anwendung des LSI-R in unserem Sprach- und Kulturraum diskutiert - Urbaniok F, Hardegger J, Rossegger A, Endrass J (2006): Neurobiologischer Determinismus: Fragwürdige Schlussfolgerungen über menschliche Entscheidungsmöglichkeiten und forensische Schuldfähigkeit. Fortschritte der Neurologie und Psychiatrie. 74(8):431-441
Hintergrund: Verschiedene Autoren vertreten aktuell die These, dass strafbares Verhalten generell durch neurobiologische Defizite verursacht sei. Ausgehend von dieser Kausalitätsvermutung und von einer neurobiologischen Kritik am Konzept des freien Willens wird die These der neurobiologischen Determinierung allen menschlichen Verhaltens gefolgert. Menschen seien daher nicht für ihre Handlungen verantwortlich und darum müsse auch das Schuldprinzip im Strafrecht aufgegeben werden. Vor diesem Hintergrund ist die seit Jahrhunderten geführte Determinismus-Indeterminismus Kontroverse insbesondere in der Strafrechtswissenschaft neu entbrannt. Bei kritischer Prüfung des aktuellen Forschungsstands wird deutlich, dass die derzeitige Befundlage nicht geeignet ist, irgendwelche allgemeingültigen neurobiologischen Kausalitäten strafbaren Verhaltens oder die These eines absoluten neurobiologischen Determinismus abzuleiten. Auch der Rückgriff auf das Konstrukt allumfassender Determination aller Phänomene im Universum ist weder - wie behauptet - die logische Folge des Kausalprinzips noch empirisch begründet. Methode: Methodisch analysiert entzieht es sich der Falsifizierbarkeit und ist darum als nicht empirisch überprüfbare These ein Glaubenssatz, gegen den es zudem plausible Einwände gibt. Damit ist auch die Kritik am freien Willen und noch viel mehr an der menschlichen Verantwortungs- und Schuldfähigkeit in der zum Teil vorgebrachten Weise haltos. Für die Schuldfähigkeitsbeurteilung bleibt daher das Prinzip relativer Determinierung, also die Bestimmung des Determinierungsgrades potenziell schuldvermindernder persönlichkeitsbezogener Faktoren und damit die konkrete Verhaltensbeobachtung und Verhaltensanalyse ein zentraler und folgerichtiger Ansatzpunkt. Schlussfolgerungen: Zusammenfassend sind die von einigen Autoren vorgetragenen Thesen der vollständigen neurobiologischen Determination menschlichen Verhaltens und der darauf gründenden Unmöglichkeit individueller Verantwortung und individueller Schuld durch mangelnde empirische Grundlagen einerseits und durch methodische Missverständnisse andererseits gekennzeichnet. - Urbaniok F, Noll T, Grunewald S, Steinbach J, Endrass J (2006): Prediction of violent and sexual offences: A replication study of the VRAG in Switzerland. The Journal of Forensic Psychiatry and Psychology. 17(1):23-31
The Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) is a widely used actuarial risk assessment instrument and has been validated in different countries. However, there is no investigation supporting the predictive accuracy of the VRAG in the German language area. The VRAG scores of 79 violent and sexual offenders in Switzerland were assessed based on data from their psychiatric expert opinions. The VRAG scores were compared to subsequent recidivism as shown in the official criminal records. Consistent with past research in the English language area, the VRAG yielded a satisfying predictive accuracy (ROC area¼.73), demonstrating its usefulness for risk assessment of violent delinquency in the Swiss cultural and German language area. - Urbaniok F, Rossegger A, Endrass J (2006): Can high-risk offenders be reliably identified? A follow-up study on dangerous offenders in Switzerland released from prison for legal reasons. Swiss Medical Weekly. 136(47-48):761-768
Objective: After the recent introduction of preventive detention in Germany, the Swiss national council has passed a similar law. In both these countries, as well as other nations, there is a controver-sial debate on post-sentence preventive detention of offenders who are found to be very dangerous during enforcement of sentence. Empirical results as to if and how far post-sentence preventive de-tention is sensible and appropriate are lacking, due to the scarcity of such cases and the need for systematic observation and long survey periods. Method: In all cases examined in the present study, a very high dangerousness was assessed during enforcement of sentence, but release had to be granted for legal reasons. With a total of nine cases (all registered from 1997 to 2005), these high-risk offenders represented a small and narrowly defined group of 2% of all violent and sex offenders administered by the Canton of Zurich. Results: The legal probation of eight of the released offenders was assessed in a follow up study. All eight offenders reoffended with grave violent and sex offenses, seven offenders within a year of their release, causing a total of twenty-four victims. Conclusion: The present study supports the supposition that some categories of very dangerous offenders can be reliably detected. It also supports the notion that systematic risk assessment during enforcement of sentence, using all obtainable information, can help prevent serious violent and sex offenses. Furthermore, the results also illustrate the necessity of post-sentence preventive detention of a small number of high-risk offenders as an important measure for the protection of potential victims. - Urbaniok F, Rossegger A, Steinfeld O, Endrass J (2006): Drohungen als Vorboten schwerer Gewalttaten. Fortschritte der Neurologie und Psychiatrie. 74:337-345
Drohungen sind häufige Ereignisse. In der Schweiz machten sie z. B. 2002 2,8 % aller registrierten Einzelstraftaten aus und zeigten eine starke Zunahme. Nur ein geringer Teil der Drohungen wird ausgeführt. Andererseits gehen vielen schweren Gewaltstraftaten Drohungen voraus. Darum wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Tat durch eine adäquate Beurteilung der Drohung hätte verhindert werden können. Auch wenn Drohungen weder hinreichende noch notwendige Voraussetzungen für schwere Gewalttaten sind, empfiehlt es sich, jede Drohung ernst zu nehmen und eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Es besteht ein breiter Konsens über die Notwendigkeit der Drohungsanalyse, zumal Hinweise aus der Praxis dafür vorliegen, dass mit professionellen Risikoanalysen Straftaten verhindert werden können. Bei der Analyse der Drohung kann wegen der sehr geringen Basisrate schwerer Gewaltdelikte nicht auf profilorientierte (statische) Verfahren zurückgegriffen werden. Vielmehr ist ein prozessorientiertes Vorgehen indiziert, bei dem die Drohung und deren Kontext individuell beurteilt wird. In den bislang durchgeführten Untersuchungen wurden Befunde zu verschiedenen Aspekten von Drohungen vorgelegt, die bei der Beurteilung bestimmter Einzelfälle hilfreich sein können. Neben der konkreten Analyse von Merkmalen der Drohung gilt es, die Täter-Opfer-Beziehung sowie die Persönlichkeit des Täters genau zu analysieren. Es besteht die Aussicht, mit weitergehenden Forschungen ein bislang noch nicht ausreichend genutztes Potenzial zur Prävention schwerer Gewalttaten zu erschließen.
2004
- Urbaniok F (2004): Validität von Risikokalkulationen bei Straftätern - Kritik an einer methodischen Grundannahme und zukünftige Perspektiven. Fortschritte der Neurologie und Psychiatrie. 72(5):260-269
Im kontinentaleuropäischen Raum haben sich mehrdimensionale Kriterienkataloge etabliert, während sich im Unterschied dazu im angelsächsischen Raum aufgrund der Unzuverlässigkeit klinischer Prognosen Verfahren des so genannten „Actuarial Risk Assessments” als Prognoseverfahren durchgesetzt haben. Die Grundannahmen des „Actuarial Risk Assessments” (ein letztlich statistischer Ansatz) weisen eine bemerkenswerte Diskrepanz zu den Leitideen europäischer Experten (klinisches Beurteilungsverfahren) auf, ohne dass dies bisher eingehender in der Literatur diskutiert wurde. Ungeachtet des erwähnten Unterschieds gelten bestimmte Grundannahmen aber international als allgemein akzeptierte methodische Fundamente der Prognosewissenschaft. So findet als ein solches allgemein unwidersprochenes „essential” methodischer Grundlagen die „4-Felder-Tafel” in einer dichotomen Anwendung seit vielen Jahren in nahezu jedem Lehrbuch oder Grundlagenvortrag zur Prognosewissenschaft Erwähnung. Auf diesem methodischen Axiom werden weit reichende Schlüsse bezüglich der Validität prognostischer Aussagen aufgebaut. So wird aus den so genannten „falsch positiven Prognosen” die vermeintliche Fehlerquote prognostischer Urteile abgeleitet und unter anderem die ungerechtfertigte Unterbringung fälschlicherweise als gefährlich eingeschätzter Täter kritisiert. Erstaunlicherweise ist in der vielfältigen zu diesem Thema vorhandenen Literatur bislang noch nie diskutiert worden, dass es methodisch überaus fragwürdig ist, die für eine dichotome Entscheidbildung adäquate 4-Felder-Tafel ohne weitere Differenzierung auf Wahrscheinlichkeitsaussagen anzuwenden, wie sie die Risikokalkulationen zweifellos darstellen. Der Artikel diskutiert die erwähnte Problematik und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
2002
- Urbaniok F (2002a) Der Therapie-Risiko-Evaluations-Test (TRET) - Ansatzpunkte eines neuen Prognoseinstruments. Forensische Psychiatrie und Psychotherapie Werkstattschriften. 9(1):101-136
Immer wieder kommt es zu schwersten, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigenden Straftaten durch verurteilte, bereits einschlägig in Erscheinung getretene Straftäter, die nach positiver, im Nachhinein jedoch unzutreffender Persönlichkeitsbewertung eine geringe Strafzumessung oder Vollzugslockerung erfahren haben beziehungsweise vorzeitig aus dem Strafvollzug oder der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entlassen worden sind. Folge sind regelmässig aufwändige polizeiliche Fahndungs- und Ermittlungsmassnahmen. Mit TRET wird ein neues Prognoseinstrument vorgestellt, das die Einschätzung der Rückfallwahrscheinlichkeit, der Behandelbarkeit und die Bewertung von Therapieerfolgen optimieren soll. Unterschieden werden „Strukturelles Rückfallrisiko“ und „Dynamische Risikoverminderung“.
1999
- Möller A, Urbaniok F, Kiesewetter M (1999): Forensisch-psychiatrische Gutachten zu den Voraussetzungen des Massnahmenvollzugs nach Art. 43 StGB - Erster Teil: Der ambulante strafbegleitende Massnahmenvollzug. Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. 150(1):4-10
Es wurden 51 forensisch-psychiatrische Gutachten gesichtet, die als Entscheidungsgrundlage einer später gerichtlich verfügten und gegenwärtig an inhaftierten Straftätern strafbegleitend vollzogenen Massnahme nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) dienten. Die Gutachten stellten sich als heterogen in ihren Methoden der Befunderhebung und der – im allgemeinen nicht dargelegten – diagnostischen Referenzsysteme dar. Selten wurde auf DSModer ICD-Diagnosenmanuale explizit Bezug genommen. Soweit in einer Minderzahl der Gutachten persönlichkeitsdiagnostische Testverfahren zur Anwendung kamen, handelte es sich überwiegend um projektive Verfahren, insbesondere den Rorschach-Test. Mehrheitlich konnten die Gutachten nicht beanspruchen, dem gesetzlich vorgesehenen Beurteilungsalgorithmus zur gutachterlichen Prüfung etwaiger Massnahmenempfehlungen umfassend zu genügen. Insbesondere wurde häufig eine Stellungnahme zur Rückfallgefährdung (Prognose) des Probanden vermisst. - Möller A, Urbaniok F, Kiesewetter M, Hell D (1999): Forensisch-psychiatrischeGutachten zu den Voraussetzungen des Massnahmenvollzugs nach Art. 43 StGB - Zweiter Teil: Die Verwahrung. Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. 150(3):136-141
Es wurden forensisch-psychiatrische Gutachten über 21 gegenwärtig im Raum des Kantons Zürich nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 durchgeführte Verwahrungen im Psychiatrisch-Psychologischen Dienst der Justizdirektion Zürich ausgewertet. Die Verwahrung dieser durch den Art. 43 als «geistig abnorm» angesprochenen Tätergruppe ist in Betracht zu ziehen, wenn bessernde Massnahmen nach anderen Rechtsvorschriften (100bis, Art. 43, 1, 1 und 44 StGB) nicht mehr hinreichend erfolgversprechend sind und eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird. Es handelt sich danach erwartungsgemäss um eher ältere Probanden (Altersmedian 37 Jahre), die regelhaft früheren Massnahmen nach Art. 44 oder 43, Ziff. 1,Abs. 1 unterzogen wurden und in einem meist erheblichen Umfang durch Vorstrafen belastet sind. Eine Minderung der Zurechnungsfähigkeit – keine Voraussetzung der Anwendung dieser Rechtsbestimmung des Art. 43, 1, 2 – wurde durchgehend angenommen und häufig als mittelgradig bis schwer im Sinne des Art. 11 StGB beurteilt. Psychiatrisch-diagnostisch überwiegen im Achse-1-Bereich substanzbezogene Abhängigkeiten und Missbrauchsverhalten, im Achse-2-Bereich fast durchwegs – bei 17 der 21 Probanden festgestellte – Persönlichkeitsstörungen oder Persönlichkeitsakzentuierungen. Die Ergebnisse der Persönlichkeitsdiagnostik stellen sich heterogen dar, sie zeigen keine eindeutige Bevorzugung eines bestimmten Diagnosenclusters. Allerdings sind die verwendeten Typenbegriffe wegen uneinheitlicher Referenzsysteme untereinander kaum vergleichbar. Häufiger als bei den früher ausgewerteten Gutachten über ambulante strafbegleitende Massnahmen wurden persönlichkeitsdiagnostische Testverfahren einbezogen; meist fanden projektive Verfahren Verwendung, deren Auswertungskriterien bzw. Deutungsproportionen – mit einer Ausnahme – nicht angegeben wurden. Die Prognosebildung zeigt sich über-wiegend von den historischen Aspekten früherer Delinquenz und Behandelbarkeit bestimmt.